Gästekarte, Kurabgabe & Reiseversicherung

Viele Vorteile!

Pellworm ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Für die Bereitstellung und Erhaltung der touristischen Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, wie beispielsweise die gepflegten Strände oder das PelleWelle Freizeitbad erhebt die Gemeinde Pellworm nach der gültigen Satzung eine Kurabgabe für Übernachtungs- und Tagesgäste ab 18 Jahren. Dieser Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Bad- und Kureinrichtung genutzt werden.

Nutzen Sie die zahlreichen Vorteile und Vergünstigungen, die Ihnen die Gästekarte bietet. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt nach Ihrer Ankunft auf Pellworm bei Ihrem Gastgeber anzumelden, um Ihre Gästekarte zu erhalten und den gesetzlich vorgeschriebenen Meldeschein auszufüllen. Als Tagesgast haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kurabgabe in unserer Tourist-Information zu entrichten und dort Ihre Gästekarte zu erhalten, um alle Vorteile für diesen Tag nutzen zu können.

Weitere Informationen zu den Vorteilen, den Kosten der Kurabgabe und den entsprechenden Satzungen finden Sie weiter unten.

Wie zahle ich meine Kurabgabe und erhalte meine Gästekarte?

Über Ihren Vermieter mit Handausfüllern oder online

Wenden Sie sich am besten direkt nach Ihrer Anreise an Ihren Vermieter.

  • Dieser erfasst Ihre Angaben zum gesetzlichen Meldeschein entweder online oder analog über einen Handausfüller.
  • Sie erhalten von Ihrem Vermieter Ihre Gästekarte und können damit direkt alle Vergünstigungen nutzen, die diese bietet.
  • Die Zahlung der Kurabgabe erfolgt über Ihren Vermieter, dieser rechnet die Abgabe dann mit dem Kur- und Tourismusservice ab.
  • Sollten Sie Pellworm mehrmals im Jahr besuchen, dann heben Sie Ihre Belege bitte auf und beantragen bei Ihrem Vermieter bei Erreichen der Jahreskurabgabe eine Befreiung der Kurabgabe. Der gesetzliche Meldeschein muss dennoch ausgefüllt werden.

Weitere Informationen zur Kurabgabe

Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die sich im Gemeindebereich der Nordseeinsel Pellworm aufhalten, ohne hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd). Dazu zählen auch Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung oder eines Ferienhauses ohne Hauptwohnsitz auf Pellworm.

Sie sind verpflichtet, die Kurabgabe innerhalb von 24 Std. nach Ankunft zu entrichten. Die Kurabgabe wird vom Vermieter eingezogen und an den Kur- und Tourismusservice Pellworm abgeführt.

Mit dem Ausfüllen des entsprechenden Kurtaxformulares ist auch gleichzeitig die Anmeldung gem. Meldegesetz erledigt.

Die Kurabgabepflicht entsteht mit der Ankunft auf Pellworm. Sie wird nach der Dauer des Aufenthaltes berechnet. Die dazugehörige Satzung und die Preise finden sie weiter unten.

Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthaltes wird der zu viel bezahlte Beitrag auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung erfolgt an den Gästekarteninhaber gegen Rückgabe der Gästekarte über den Vermieter. Wurde die Kurkarte vom Vermieter schon abgerechnet, erhalten Sie Ihre Rückzahlung im Kur- und Tourismusservice Pellworm.

Serviceleistungen der Gästekarte

Unsere Gästekarte bietet Ihnen interessante Vergünstigungen:

Gerne können Sie sich auch im Kur- und Tourismusservice Pellworm über die verschiedenen Möglichkeiten und Vorteile der Kurabgabe informieren.

Uthlandestr. 2, 25849 Pellworm
Telefon: 04844-18940, E-Mail: info@pellworm.de

Weiter unten finden Sie die Saisonzeiten und Satzungen zur Kurabgabe.

Saisonzeiten & Preise für die Kurabgabe 2024/2025

Nebensaison 2024:
1,00 Euro
01. Januar bis 22. März 2024
01. November 2024 bis 11. April 2025

Hauptsaison 2024:
2,50 Euro

23. März bis 31. Oktober 2024

Die Kurabgabe wird pro Aufenthaltstag/Erwachsener erhoben.

Kinder bis zum Alter von 18 Jahren werden kostenlos unter Angabe des Alters auf der Gästekarte der Eltern mit eingetragen, um die gebotenen Vergünstigungen auch wahrnehmen zu können.

Vergünstigungen:

Gäste mit Behinderungen (50 bis 99 %) sowie gegebenenfalls eine Begleitperson zahlen die Hälfte der jeweiligen Kurabgabe.

Gäste mit Behinderungen (100 %) sowie gegebenenfalls eine Begleitperson sind von der Kurabgabe befreit.

Teilnehmer an Tagungen, Seminaren und gleichartigen Veranstaltungen erhalten 50 % Ermäßigung, sofern die Veranstaltung beim Kurbetrieb der Gemeinde Pellworm angemeldet wird.

Weitere Informationen zur Kurabgabe finden Sie in der aktuellen Kurabgabesatzung der Gemeinde Pellworm. Diese erhalten Sie bei uns in der Tourist-Information und hier als PDF (siehe unten) zum Download.

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe

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