Der Kur- und Tourismusservice Pellworm möchte, dass alle Menschen unsere Webseite gut nutzen können. Deshalb arbeiten wir daran, unsere Seite barrierefrei zu machen – das bedeutet, dass sie für alle Menschen leicht zugänglich ist, auch wenn sie besondere Bedürfnisse haben.
Ziel ist es die www.pellworm.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.pellworm.de im aktuellen Layout.
Wir achten auf unserer Internetseite stets auf eine einfach, verständliche, lesbare und zugängliche Sprache. Wir verzichten daher auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Was schon funktioniert
Was noch verbesser werden muss - Nicht barrierefreie Bereiche
Manche Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:
Wir arbeiten daran, diese Mängel schnell zu beheben, damit unsere Webseite für alle besser nutzbar wird. Für Inhalte von externen Quellen können wir keine Barrierefreiheit garantieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, die gesamte www.pellworm.de barrierearm zu halten so dass sie von allen Besuchern und Besucherinnen verstanden wird. Wenn du Schwierigkeiten hast, bestimmte Inhalte zu verstehen oder zu nutzen, melde dich gern bei uns:
Kur- und Tourismusservice Pellworm
Uthlandestr. 2
25849 Pelwlorm
Telefon: 04841 - 18940
E-Mail: info@pellworm.de
Beschwerdeverfahren
Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du dich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein wenden. (Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) .
Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflickte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (Linkbezeichnung: Internetseite der Beschwerdestelle, Verlinkung zur URL: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/) findest du alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort kannst du nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Kontakt der Beschwerdestelle
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung