Um die touristischen Einrichtungen wie die gepflegten Strände oder das PelleWelle Freizeitbad bereitzustellen und zu erhalten, erhebt die Gemeinde Pellworm gemäß der geltenden Satzung eine Kurabgabe für Gäste ab 18 Jahren. Als Vermieter sind Sie gemäß Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe verpflichtet, bei der Feststellung der kurtaxrelevanten Daten mitzuwirken.
Sparen Sie sich das Ausfüllen der Nummerierten Kurabgaben per Hand und die Abgabe in der Tourist Information!
Sie können die Gästedaten bequem online anlegen und ausdrucken, so haben sie die Daten Ihrer Gäste satzungsgemäß immer online abgespeichert und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorliegen.
Sie gehen lieber den altbewährten analogen Weg?
Dann hohlen Sie sich im Kur- und Tourismusservice gerne die Nummerierten Anmeldungen zum ausfüllen per Hand ab. Diese können Sie gemeinsam mit Ihrem Gast ausfüllen. Spätestens 4 Wochen nach Anreise müssen die für den Kur- und Tourismusservice vorgesehenen Durchschläge bei uns abgegeben und abgerechnet werden. Die für Sie vorgesehenen Durchschläge müssen Sie nach 1 Jahr (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) vernichten.
Ermäßigte Leistungen*
Kostenlose Leistungen*
*vorbehaltlich eventueller Einschränkungen
In folgenden Orten Schleswig-Holsteins wird die Pellwormer Gästekarte zum einmaligen kurabgabefreien Besuch anerkannt:
Gegenseitige Anerkennung der Kurkarten/Gästekarten
Gerne können Sie sich auch im Kur- und Tourismusservice Pellworm über die verschiedenen Möglichkeiten und Vorteile der Kurabgabe informieren.
Uthlandestr. 2, 25849 Pellworm
Telefon: 04844-18940, E-Mail: info@pellworm.de
Weiter unten finden Sie die Saisonzeiten und Satzungen zur Kurabgabe.
Nebensaison 2025:
1,00 Euro
01. Januar bis 11. April 2025
01. November 2025 bis 27. März 2026
Hauptsaison 2025:
2,50 Euro
12. April bis 31. Oktober 2025
Nebensaison 2024:
1,00 Euro
01. Januar bis 22. März 2024
01. November 2024 bis 11. April 2025
Hauptsaison 2024:
2,50 Euro
23. März bis 31. Oktober 2024